EXPORT-KISTEN NACH IPPC-STANDARD

IPPC-Kisten und -Verpackungen von der Schreinerei Schenker in Laubach.

Der nachwachsende und preiswerte Rohstoff Holz spielt eine große Rolle bei Verpackungen im Export-Bereich. Allerdings können im Holz Schädlinge enthalten sein, die es in anderen Ländern nicht gibt. Bei Verbreitung richten diese erhebliche Schäden an.

Die UN-Unterorganisation „International Plant Protection Convention“ IPPC hat mit dem IPPC-Standard eine weltweit einheitliche Basis für Einfuhrvorschriften für Verpackungshölzer erlassen. Bereits heute haben weit über 100 Staaten das Abkommen akzeptiert und die Holzbehandlung nach IPPC als Bedingung für die Einfuhr gestellt.

Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Hölzer für Exportverpackungen über mindestens 30 Minuten stark erhitzt werden, um alle Keime und Schadorganismen zu entfernen. Anschließend sind alle Holzteile mit einem dafür vorgeschriebenen Stempel zu versehen.  Auf diesem befinden sich unter anderem das original IPPC Symbol sowie die Registriernummer des Herstellerbetriebes.

Wir von der Schreinerei Schenker besitzen eine solche Registriernummer und sind offiziell befugt für die Herstellung und Markierung solcher Holzverpackungen nach IPPC-Standard. Unsere Kunden erhalten auf Anfrage gerne einen Beleg über die Registrierung. Wenn Sie beispielsweise im Versand-, bzw. Exportbereich außerhalb der EU tätig sind, fragen Sie uns - wir geben Ihnen gerne weitere Informationen zum Thema IPPC und erstellen Ihnen gerne ein Angebot über die Herstellung von IPPC-Kisten.